Rechtsprechung
BVerwG, 16.11.2001 - 1 B 342.01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,14509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Folgen der Ablehnung eines nicht entscheidungserheblichen Beweisantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 15.06.2001 - 8 L 2802/99
- BVerwG, 16.11.2001 - 1 B 342.01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus BVerwG, 16.11.2001 - 1 B 342.01
Die Ablehnung eines Beweisantrags, der - wie hier - nach der insoweit maßgeblichen materiellen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts nicht entscheidungserheblich ist, ist aber prozessrechtlich nicht zu beanstanden und kann deshalb auch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht begründen (stRspr; vgl. BVerfGE 69, 141, 143 f.). - BVerwG, 04.07.2001 - 1 B 234.01
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Zur Frage der politischen …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2001 - 1 B 342.01
Dies hat der Senat zu entsprechenden Rügen des Prozessbevollmächtigten der Kläger bereits in mehreren Beschlüssen im Einzelnen ausgeführt (vgl. etwa den Beschluss vom 4. Juli 2001 - BVerwG 1 B 234.01 -).
- OVG Niedersachsen, 28.06.2011 - 8 LB 221/09
Psychisch kranker und an Diabetis leidender albanischer Volkszugehöriger kann in …
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision verwarf das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16. November 2001 (1 B 342.01).